Die Incoterms, kurz für International Commercial Terms, sind eine Reihe international anerkannter Regeln, die die Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen von Käufern und Verkäufern im internationalen Handel definieren. Unter diesen Bedingungen ist der Incoterm CFR (Cost & Freight) eine häufig verwendete Lieferbedingung. In diesem Blogpost werden wir CFR, in der Seefracht, im Detail betrachten und seine Bedeutung für Importeure erklären.
Grundlegende Erklärung des Incoterm CFR
CFR steht für Cost and Freight, was bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten für den Transport der Ware bis zum Bestimmungshafen trägt. Dies umfasst:
- Cost (Kosten): Die Kosten für die Ware selbst sowie alle Kosten bis zur Verladung der Ware auf das Schiff.
- Freight (Fracht): Der Verkäufer übernimmt die Seefrachtkosten bis zum Bestimmungshafen.
Unter CFR trägt der Verkäufer alle Kosten bis zum Zeitpunkt, an dem die Ware den Bestimmungshafen erreicht. Die Risiken gehen jedoch auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes, im Verschiffungshafen, verladen wird. Das bedeutet, dass der Verkäufer für die Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen verantwortlich ist, aber der Käufer trägt das Risiko von Verlusten oder Schäden ab dem Moment, in dem die Ware an Bord des Schiffes verladen wird.
Rechte und Pflichten für den Importeur (Käufer)
Der Importeur, der unter den Bedingungen von CFR verkauft, hat eine Reihe von klar definierten Rechten und Pflichten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die der Importeur beachten muss.
- Risikoübernahme: Ab dem Moment, in dem die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verladen wird, trägt der Importeur alle Risiken, einschließlich Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports.
- Zahlung der Waren: Der Importeur muss den vereinbarten Kaufpreis gemäß den vertraglichen Bedingungen bezahlen.
- Zollabfertigung: Der Importeur ist verantwortlich für die Zollabfertigung und alle damit verbundenen Kosten im Bestimmungshafen, einschließlich Einfuhrzölle, Steuern und sonstiger Gebühren.
- Entladung der Waren: Der Importeur muss die Entladung der Waren im Bestimmungshafen organisieren und die damit verbundenen Kosten tragen.
- Transport zum endgültigen Bestimmungsort: Der Importeur ist dafür verantwortlich, den Weitertransport der Waren vom Bestimmungshafen zu ihrem endgültigen Bestimmungsort zu organisieren und zu bezahlen.
- Versicherung: Der Importeur kann und sollte eine zusätzliche Versicherung für den Transport in Betracht ziehen.
Rechte und Pflichten für den Exporteur (Verkäufer)
Der Exporteur, der unter den Bedingungen von CFR verkauft, hat eine Reihe von klar definierten Rechten und Pflichten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die der Exporteur beachten muss.
- Verpflichtung zur Lieferung: Der Verkäufer muss die Waren in Übereinstimmung mit dem Vertrag liefern. Dies umfasst die Produktion, Qualitätskontrolle und Verpackung der Waren.
- Verladung der Waren: Der Exporteur ist verantwortlich dafür, die Waren auf ein Schiff im Verschiffungshafen zu laden. Die Kosten für die Verladung trägt der Exporteur.
- Frachtkosten: Der Verkäufer trägt die Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen, einschließlich der Kosten für die Verschiffung der Waren.
- Exportabwicklung: Der Exporteur muss alle Formalitäten für die Ausfuhr der Waren aus dem Ursprungsland erledigen. Dies umfasst die Ausstellung aller notwendigen Dokumente und das Tragen der damit verbundenen Kosten.
- Information und Dokumentation: Der Verkäufer muss dem Käufer alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die dieser für die Abwicklung der Einfuhr und den Empfang der Waren benötigt. Dazu gehören Frachtbriefe, Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse.
- Tragen der Risiken bis zur Verladung: Der Exporteur trägt alle Risiken bis zum Zeitpunkt der Verladung der Waren an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen. Nach der Verladung gehen die Risiken auf den Käufer über.
- Benachrichtigung: Der Verkäufer muss den Käufer über die Verladung der Waren und die Versendung benachrichtigen, damit der Käufer entsprechend planen kann.
Kostenstrukturen im Zusammenhang mit dem Incoterm CFR
Die Kostenstruktur bei CFR umfasst mehrere Aspekte, die sowohl den Verkäufer als auch den Käufer betreffen. Hier sind die wichtigsten Kostenpunkte, die berücksichtigt werden müssen.
Kosten, die der Verkäufer trägt
- Produktionskosten: Die Kosten für die Herstellung oder Beschaffung der Waren.
- Verpackung: Die Kosten für die Verpackung der Waren, um sicherzustellen, dass sie für den internationalen Versand geeignet sind.
- Inlandstransport: Die Kosten für den Transport der Waren vom Produktionsstandort zum Verschiffungshafen im Ursprungsland.
- Verladungskosten: Die Kosten für die Verladung der Waren an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen.
- Frachtkosten: Die Kosten für den Seetransport der Waren vom Verschiffungshafen bis zum Bestimmungshafen.
- Exportabwicklung: Alle Kosten, die mit der Ausfuhrabwicklung verbunden sind, einschließlich Exportdokumentation und Zollabfertigung im Ursprungsland.
Kosten, die der Käufer trägt
- Entladekosten: Die Kosten für die Entladung der Waren im Bestimmungshafen
- Zollabfertigung: Die Kosten für die Zollabfertigung im Bestimmungsland, einschließlich Einfuhrzölle, Steuern und sonstiger Gebühren.
- Inlandstransport: Die Kosten für den Transport der Waren vom Bestimmungshafen zum endgültigen Bestimmungsort.
- Versicherung Der Käufer kann und sollte zusätzliche Versicherungskosten für den Transport der Waren tragen, indem er eine Transportversicherung abschließt.
- Lagerkosten: Falls erforderlich, die Kosten für die Lagerung der Waren nach der Ankunft im Bestimmungshafen.
Gefahrenübergänge im Kontext von CFR
Unter der Bedingung von CFR (Cost and Freight) ist der Zeitpunkt und Ort des Gefahrenübergangs klar definiert. Hier findest du die wichtigsten Punkte zum Gefahrenübergang im Kontext von CFR.
- Gefahrenübergang am Verschiffungshafen: Der entscheidende Moment des Gefahrenübergangs von Verkäufer auf Käufer tritt ein, sobald die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verladen ist. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Risiken von Verlust oder Beschädigung der Ware.
- Risiken für den Verkäufer: Bis zur Verladung der Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen trägt der Verkäufer alle Risiken. Dies umfasst Schäden, Verluste und sonstige Gefahren, die während des Transports zum Hafen und während der Verladung auftreten können.
- Keine Versicherungspflicht für den Verkäufer: Im Gegensatz zu CIF (Cost, Insurance, Freight) ist der Verkäufer unter CFR nicht verpflichtet, eine Transportversicherung für die Ware abzuschließen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, eine geeignete Versicherung abzuschließen, wenn er dies für notwendig hält.
Ein Praxisbeispiel zur Verdeutlichung des Incoterm CFR
Um die Anwendung der CFR-Bedingungen zu verdeutlichen, betrachten wir ein konkretes Beispiel, in dem ein deutscher Importeur Waren aus China kauft. Dieses Beispiel führt durch die einzelnen Schritte des Prozesses, um die Rechte und Pflichten beider Parteien zu illustrieren.
- 1. Vertragsabschluss und Produktionsvorbereitung: Ein deutscher Importeur schließt einen Kaufvertrag mit einem chinesischen Exporteur für Elektronikteile ab. Im Vertrag wird der Incoterm CFR vereinbart, was bedeutet, dass der chinesische Exporteur die Kosten und Verantwortung für den Transport bis zum Bestimmungshafen in Deutschland trägt. Der Exporteur beginnt mit der Produktion der Waren und bereitet sie für den Versand vor.
- 2. Bereitstellung am vereinbarten Ort: Der chinesische Exporteur sorgt dafür, dass die Waren nach Abschluss der Produktion verpackt und zum Verschiffungshafen in China transportiert werden. Dort werden die Waren auf ein Schiff verladen. Der Exporteur trägt alle Kosten und Risiken bis zu diesem Punkt.
- 3. Importeur übernimmt die Verantwortung: Sobald die Waren an Bord des Schiffes im chinesischen Hafen verladen sind, geht das Risiko von Verlust oder Beschädigung auf den deutschen Importeur über. Der Exporteur informiert den Importeur über die Verladung und stellt alle erforderlichen Dokumente, wie den Frachtbrief und die Handelsrechnung, zur Verfügung.
- 4. Transport und Einfuhrprozess: Das Schiff transportiert die Waren zum Bestimmungshafen in Deutschland. Während dieser Zeit trägt der Importeur das Risiko für die Waren, obwohl der Exporteur weiterhin für die Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen verantwortlich ist. Der Importeur kann eine Transportversicherung abschließen, um sich gegen eventuelle Schäden oder Verluste abzusichern.
- 5. Ankunft in Deutschland und Weiterverarbeitung: Bei Ankunft im Bestimmungshafen in Deutschland muss der Importeur die Entladung der Waren organisieren und die damit verbundenen Kosten tragen. Der Importeur kümmert sich um die Zollabfertigung, zahlt Einfuhrzölle, Steuern und sonstige Gebühren und organisiert den Weitertransport der Waren zu ihrem endgültigen Bestimmungsort.
- 6. Abschluss der Lieferung: Nach der Zollabfertigung und Entladung werden die Waren zum Lager des Importeurs transportiert. Die Waren werden schließlich im Lager des Importeurs eingelagert und für die Weiterverarbeitung oder den Verkauf vorbereitet.
Fazit
Insgesamt bietet CFR eine klare Struktur für den internationalen Handel und definiert die Verantwortlichkeiten von Käufern und Verkäufern deutlich. Durch das Verständnis dieser Lieferbedingung können Importeure ihre Handelsaktivitäten effizienter planen und durchführen.