Die International Commercial Terms (Incoterms) sind eine Reihe von international anerkannten Regeln, die den Handel und den internationalen Warentransport erleichtern. Eine dieser Lieferbedingungen ist der Incoterm EXW, zu Deutsch „ab Werk“. In diesem Blogpost werden wir diese Lieferbedingung eingehend analysieren, insbesondere die grundlegenden Konzepte, die Rechte und Pflichten für den Importeur, die Kostenstrukturen und die Gefahrenübergänge.
Grundlegende Erklärung des Incoterm EXW
Bei der Lieferbedingung „Ex Works“ trägt der Verkäufer die geringste Verantwortung und der Käufer übernimmt den Großteil der Risiken und Kosten. Der Verkäufer hat die Pflicht, die Ware am vereinbarten Ort, in der Regel seinem Werk oder einer anderen benannten Stelle, zur Verfügung zu stellen. Alle weiteren Kosten und Risiken, einschließlich des Transports, der Versicherung und der Zollabfertigung, gehen auf den Käufer über.
Rechte und Pflichten für den Importeur (Käufer)
Der Importeur, der die Waren gemäß der Lieferbedingung EXW erwirbt, übernimmt eine erhebliche Verantwortung. Zu den Pflichten des Importeurs gehören:
- Risikoübernahme: Ab dem Moment, in dem die Ware am benannten Ort (in der Regel das Werk des Verkäufers) zur Verfügung gestellt wird, trägt der Importeur alle Risiken, einschließlich Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports.
- Abholung der Waren: Der Importeur muss die Organisation und Kosten für die Abholung der Waren am benannten Ort übernehmen. Dazu gehört die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Frachtführers.
- Transport und Versicherung: Der Importeur ist für den gesamten Transportprozess verantwortlich, einschließlich der Organisation und Bezahlung des Transports vom Werk des Verkäufers bis zum endgültigen Bestimmungsort. Der Importeur sollte auch eine entsprechende Transportversicherung abschließen, um sich gegen mögliche Verluste oder Schäden während des Transports abzusichern.
- Zollabfertigung im Exportland: Der Importeur muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Ausfuhrformalitäten im Herkunftsland erledigt werden. Dies kann die Beauftragung eines Zollagenten umfassen, um die Ausfuhrzollabfertigung zu organisieren und die damit verbundenen Kosten zu tragen.
- Zollabfertigung im Importland: Der Importeur ist verantwortlich für die Zollabfertigung und alle damit verbundenen Kosten im Bestimmungshafen oder Bestimmungsort, einschließlich Einfuhrzölle, Steuern und sonstiger Gebühren.
- Transport zum endgültigen Bestimmungsort: Der Importeur ist dafür verantwortlich, den Weitertransport der Waren vom Ankunftsort (z. B. Hafen oder Flughafen) zu ihrem endgültigen Bestimmungsort zu organisieren und zu bezahlen.
- Entladung der Waren: Der Importeur muss die Entladung der Waren am Bestimmungsort organisieren und die damit verbundenen Kosten tragen.
- Zusätzliche Versicherung: Der Importeur kann und sollte eine zusätzliche Versicherung für den gesamten Transportweg in Betracht ziehen, um sich gegen potenzielle Risiken abzusichern.
Rechte und Pflichten für den Exporteur (Verkäufer) bei EXW
Bei der Lieferbedingung EXW (Ex Works) trägt der Exporteur (Verkäufer) die geringste Verantwortung im gesamten Lieferprozess. Dennoch gibt es einige wichtige Rechte und Pflichten, die der Verkäufer erfüllen muss. Hier sind die wesentlichen Aspekte zusammengefasst.
- Bereitstellung der Waren: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren am vereinbarten Ort (in der Regel seinem Werk oder Lager) zur Verfügung zu stellen. Die Ware muss in einer Weise verpackt und gekennzeichnet sein, dass sie zur Abholung bereit ist.
- Benachrichtigung des Käufers: Der Verkäufer muss den Käufer rechtzeitig benachrichtigen, dass die Ware abholbereit ist. Dies ermöglicht dem Käufer, die notwendigen Vorkehrungen für den Transport zu treffen.
- Dokumentation: Der Verkäufer muss dem Käufer alle Dokumente zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Waren abzuholen.
- Verpackung und Kennzeichnung: Der Verkäufer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung der Waren, um sicherzustellen, dass sie sicher transportiert werden können. Die Verpackung muss den Anforderungen des internationalen Transports entsprechen.
Kostenstrukturen im Zusammenhang mit dem Incoterm EXW
Unter der Lieferbedingung EXW gibt es klare Aufteilungen der Kosten zwischen Verkäufer und Käufer:
EXW Kosten, die der Verkäufer trägt
- Produktionskosten: Die Kosten für die Herstellung oder Beschaffung der Waren.
- Verpackung: Die Kosten für die Verpackung der Waren, um sicherzustellen, dass sie für die Abholung und den internationalen Versand geeignet sind.
- Bereitstellung am benannten Ort: Alle Kosten, die anfallen, um die Ware am benannten Ort (z. B. im Werk oder Lager des Verkäufers) zur Abholung bereitzustellen.
EXW Kosten, die der Käufer trägt
- Abholung der Waren: Die Kosten für die Organisation und Abholung der Waren vom benannten Ort des Verkäufers.
- Inlandstransport im Ursprungsland: Die Kosten für den Transport der Waren vom benannten Ort des Verkäufers zu einem Verladepunkt, wie z. B. einem Hafen oder Flughafen im Ursprungsland.
- Verladungskosten: Die Kosten für die Verladung der Waren auf das vom Käufer beauftragte Transportmittel.
- Zollabfertigung im Exportland: Falls erforderlich, die Kosten für die Zollabfertigung und Exportdokumentation im Ursprungsland.
- Internationaler Transport: Die Kosten für den internationalen Transport, sei es per See-, Luft- oder Landweg, vom Ursprungsland zum Bestimmungsland.
- Zollabfertigung im Importland: Die Kosten für die Zollabfertigung im Bestimmungsland, einschließlich Einfuhrzölle, Steuern und sonstiger Gebühren.
- Entladekosten: Die Kosten für die Entladung der Waren am Ankunftsort (z. B. im Bestimmungshafen oder am Flughafen).
- Inlandstransport im Bestimmungsland: Die Kosten für den Transport der Waren vom Ankunftsort zum endgültigen Bestimmungsort (z. B. Lager des Käufers).
- Versicherung: Die Kosten für eine Transportversicherung, die die Waren während des gesamten Transports abdeckt.
- Lagerkosten: Falls erforderlich, die Kosten für die Lagerung der Waren nach der Ankunft im Bestimmungsland.
Gefahrenübergänge im Kontext von EXW
Der Übergang der Gefahren erfolgt bei EXW am Ort der Warenerstellung oder einem anderen benannten Ort, den die Vertragsparteien festgelegt haben. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt alle Gefahren und Risiken auf den Käufer übergehen. Jegliche Schäden, Verluste oder Verzögerungen während des Transports fallen in die Verantwortung des Importeurs.
Ein Praxisbeispiel zur Verdeutlichung des Incoterm EXW
Angenommen, ein deutsches Unternehmen, beispielsweise ein Elektronikhersteller, hat beschlossen, Teile für die Produktion seiner Produkte direkt von einem chinesischen Lieferanten zu erwerben. Die beiden Parteien entscheiden sich für die Lieferbedingung EXW (ab Werk). Hier findest du den Ablauf des Geschäfts und die Verantwortlichkeiten des deutschen Importeurs im Detail:
- 1. Vertragsabschluss und Produktionsvorbereitung: Das deutsche Unternehmen identifiziert einen geeigneten chinesischen Lieferanten und schließt einen Vertrag ab, in dem die Lieferbedingung EXW vereinbart wird.
- Der chinesische Lieferant beginnt mit der Produktion der bestellten Teile und informiert das deutsche Unternehmen über den Fertigstellungszeitpunkt.
- 2. Bereitstellung am vereinbarten Ort: Nach Fertigstellung der Teile benachrichtigt der chinesische Lieferant das deutsche Unternehmen, dass die Ware abholbereit ist. Der vereinbarte Ort könnte das Werk des chinesischen Lieferanten oder ein anderer benannter Ort sein.
- 3. Importeur übernimmt die Verantwortung: Das deutsche Unternehmen ist nun für die Organisation des gesamten Transportprozesses verantwortlich. Dies umfasst die Auswahl eines Frachtführers, die Organisation des Transports von China nach Deutschland und die Absicherung der Waren durch eine geeignete Versicherung.
- 4. Transport und Einfuhrprozess: Der Importeur regelt den internationalen Transport, möglicherweise per See- oder Luftfracht, je nach Art der Waren. Dafür beauftragt er eine international agierendes Logistikunternehmen.
- Der Importeur trägt sämtliche Kosten und Risiken, die während des Transports und der Einfuhr entstehen, einschließlich Zölle, Steuern und möglicherweise anfallende Gebühren.
- 5. Ankunft in Deutschland und Weiterverarbeitung: Die Waren kommen in Deutschland an und werden entladen. Der Importeur kümmert sich um die Zollabfertigung und andere rechtliche Anforderungen.
- Nach erfolgreicher Zollabwicklung werden die Teile zum Werk des deutschen Unternehmens transportiert.
- 6. Übergang der Gefahren und Abschluss der Lieferung: Gemäß der Lieferbedingung EXW gehen alle Risiken ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung in China auf den deutschen Importeur über. Das bedeutet, dass der Importeur für etwaige Schäden oder Verluste während des Transports verantwortlich ist.
Fazit
Die Lieferbedingung EXW ist eine klare Aufteilung von Verantwortlichkeiten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer. Während der Verkäufer für die Bereitstellung der Ware am vereinbarten Ort verantwortlich ist, trägt der Käufer sämtliche Kosten und Risiken ab diesem Punkt. Es ist wichtig, dass die Vertragsparteien die Bedingungen genau verstehen und klare Vereinbarungen treffen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.