Die globalen Handelsbeziehungen basieren oft auf standardisierten Handelsbedingungen, die sicherstellen, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer ihre Rechte und Pflichten kennen. Eine der Lieferbedingungen ist der Incoterm CPT (Carriage Paid To), im Deutschen auch als „Frachtfrei bis“ bekannt. Diese Lieferbedingung regelt den internationalen Warenhandel und bietet sowohl dem Exporteur als auch dem Importeur klare Richtlinien, wie der Transport und die Kostenaufteilung erfolgen sollen. In diesem Blogpost werden wir die CPT-Lieferbedingung im Detail analysieren und anhand eines praktischen Beispiels verdeutlichen, wie sie in der Praxis angewendet wird.

Grundlegende Erklärung des Incoterm CPT

Der Incoterm CPT (Carriage Paid To / Frachtfrei bis) besagt, dass der Verkäufer die Frachtkosten bis zu einem bestimmten Bestimmungsort übernimmt. Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Verantwortung für die Organisation und Bezahlung des Transports bis zu diesem Ort trägt. Der Käufer übernimmt die Ware, sobald sie am vereinbarten Bestimmungsort eintrifft.

Ein wesentliches Merkmal von CPT ist, dass der Gefahrenübergang bereits beim ersten Frachtführer erfolgt, nicht erst beim Eintreffen der Ware am Bestimmungsort. Der Verkäufer organisiert und bezahlt also den Transport bis zum Bestimmungsort, jedoch geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wurde.

Rechte und Pflichten für den Importeur (Käufer)

Für den Käufer, also den Importeur, gibt es unter der CPT-Bedingung klare Rechte und Pflichten:

  1. Kostenübernahme ab dem Bestimmungsort: Der Importeur muss die Transportkosten ab dem Bestimmungsort tragen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Entladung, den weiteren Transport zum Endziel und gegebenenfalls Lagerkosten.
  2. Risikoübernahme beim ersten Frachtführer: Der Käufer trägt das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware, sobald diese an den ersten Frachtführer übergeben wurde.
  3. Zollabwicklung im Importland: Der Importeur ist für die Zollabfertigung im Importland verantwortlich. Dies umfasst die Zahlung von Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben.
  4. Organisation des weiteren Transports: Nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort muss der Importeur den weiteren Transport zum Endziel organisieren.

Rechte und Pflichten für den Exporteur (Verkäufer)

Der Verkäufer hat im Rahmen des Incoterm CPT ebenfalls spezifische Rechte und Pflichten:

  1. Organisation des Transports: Der Exporteur ist verpflichtet, den Transport der Ware bis zum vereinbarten Bestimmungsort zu organisieren und die entsprechenden Kosten zu tragen.
  2. Gefahrenübergang beim ersten Frachtführer: Das Risiko für die Ware geht auf den Käufer über, sobald diese an den ersten Frachtführer übergeben wurde. Bis zu diesem Punkt trägt der Verkäufer das Risiko.
  3. Exportabwicklung: Der Verkäufer ist für die Exportabwicklung verantwortlich, einschließlich der Ausfuhrzollabfertigung und der damit verbundenen Kosten.
  4. Informationen bereitstellen: Der Verkäufer muss dem Käufer alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die dieser für die Importabwicklung benötigt.
Containerschiff auf hoher See unter bewölktem Himmel, symbolisierend den Incoterm CPT (Carriage Paid To).
Ein Containerschiff fährt auf offener See unter einem bewölkten Himmel. Das Bild verdeutlicht den Incoterm CPT (Carriage Paid To), bei dem der Verkäufer die Frachtkosten bis zum Bestimmungsort übernimmt.

Kostenstrukturen im Zusammenhang mit dem Incoterm CPT

Die Kostenstruktur bei dem Incoterm CPT lässt sich in zwei Hauptkategorien einteilen: Kosten, die vom Verkäufer getragen werden, und Kosten, die der Käufer übernehmen muss.

Vom Verkäufer zu tragende Kosten:

Vom Käufer zu tragende Kosten:

Gefahrenübergänge im Kontext des Incoterm CPT

Ein zentraler Aspekt des Incoterm CPT ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Obwohl der Verkäufer für die Organisation und Bezahlung des Transports bis zum Bestimmungsort verantwortlich ist, geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware bereits dann auf den Käufer über, wenn die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird. Dies kann zu Missverständnissen führen, insbesondere wenn der Käufer nicht damit rechnet, dass er bereits vor der Ankunft der Ware am Bestimmungsort das Risiko trägt.

Daher ist es für den Käufer wichtig, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, um sich gegen potenzielle Verluste abzusichern. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Versicherung für die Ware abzuschließen, es sei denn, dies wird ausdrücklich im Vertrag vereinbart.

Praxisbeispiel zur Verdeutlichung des Incoterm CPT: Importeur kauft Ware in China

Um den Incoterm CPT besser zu verstehen, betrachten wir ein praktisches Beispiel. Ein deutscher Importeur kauft elektronische Bauteile bei einem chinesischen Hersteller. Die Parteien einigen sich auf die Lieferbedingung CPT Hamburg.

1. Vertragsabschluss und Produktionsvorbereitung:

Nach der Verhandlung der Vertragsbedingungen, einschließlich der Verwendung von CPT Hamburg, wird der Vertrag abgeschlossen. Der chinesische Hersteller beginnt mit der Produktion der bestellten Ware und bereitet alles für den Versand vor.

2. Bereitstellung am vereinbarten Ort:

Sobald die Ware fertiggestellt ist, verpackt der Hersteller die Bauteile und übergibt sie an den ersten Frachtführer in China. An diesem Punkt übernimmt der Frachtführer die Ware und das Risiko geht gemäß CPT auf den deutschen Importeur über.

3. Importeur übernimmt die Verantwortung:

Ab dem Moment der Übergabe an den Frachtführer in China trägt der Importeur das Risiko für die Ware. Der Hersteller bleibt jedoch für die Organisation des Transports bis Hamburg verantwortlich und bezahlt die entsprechenden Frachtkosten.

4. Transport und Einfuhrprozess:

Die Ware wird per Schiff nach Deutschland transportiert. Während des Transports könnte theoretisch ein Schaden an der Ware entstehen, und da das Risiko beim Importeur liegt, müsste dieser für den Verlust aufkommen, sofern keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.

5. Ankunft in Deutschland und Weiterverarbeitung:

Nach der Ankunft im Hafen von Hamburg muss der Importeur die Zollabfertigung in Deutschland übernehmen. Sobald die Zollformalitäten erledigt sind, organisiert der Importeur den weiteren Transport der Ware zu seinem Lager oder Produktionsstandort.

6. Übergang der Gefahren und Abschluss der Lieferung:

Mit der Ankunft der Ware in Hamburg hat der Verkäufer seine Verpflichtungen erfüllt. Der Importeur hat ab diesem Punkt die volle Verantwortung für die Ware, sowohl was die Kosten als auch das Risiko betrifft.

Fazit

Die CPT-Lieferbedingung (Carriage Paid To / Frachtfrei bis) ist eine häufig verwendete Klausel im internationalen Handel, die klar definiert, wer für den Transport und die damit verbundenen Kosten verantwortlich ist. Obwohl der Verkäufer die Frachtkosten bis zum Bestimmungsort trägt, geht das Risiko bereits bei der Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Für Importeure und Exporteure ist es entscheidend, diese Regelung genau zu verstehen und gegebenenfalls entsprechende Versicherungen abzuschließen, um sich gegen unerwartete Verluste abzusichern.