Die Incoterms (International Commercial Terms) sind weltweit anerkannte Regeln, die die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im internationalen Handel regeln. Eine der neueren und zunehmend beliebten Incoterms ist der Incoterm DPU (Delivered at Place Unloaded), die 2020 in die Incoterms aufgenommen wurde. Übersetzt bedeutet diese Lieferbedingung Geliefert benannter Ort, entladen.

Grundlegende Erklärung des Incoterm DPU

DPU bedeutet, dass der Verkäufer die Waren am benannten Bestimmungsort entladen und dem Käufer zur Verfügung stellen muss. Im Gegensatz zu vielen anderen Incoterms trägt der Verkäufer die volle Verantwortung und die Kosten für die Lieferung und das Entladen der Waren am benannten Ort.

Rechte und Pflichten für den Importeur (Käufer)

Unter DPU hat der Importeur folgende Rechte und Pflichten:

Rechte und Pflichten für den Exporteur (Verkäufer)

Unter DPU hat der Exporteur folgende Rechte und Pflichten:

Arbeiter haben Container in einem Lager entladen, Incoterm DPU
Arbeiter nehmen Ware in einem Lager in Empfang, die mit dem Incoterm DPU angeliefert wurde

Kostenstrukturen im Zusammenhang mit dem Incoterm DPU

Bei der Lieferbedingung DPU trägt der Verkäufer alle Kosten bis zur Entladung der Ware am benannten Bestimmungsort. Dies schließt folgende Kosten ein:

Der Importeur hingegen trägt die Kosten für:

Gefahrenübergänge im Kontext des Incoterm DPU

Ein entscheidender Punkt bei den Incoterms ist der Übergang der Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer. Bei DPU erfolgt dieser Übergang erst, wenn die Ware am benannten Bestimmungsort entladen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Verkäufer alle Risiken, einschließlich Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports und der Entladung.

Ein Praxisbeispiel zur Verdeutlichung des Incoterm DPU

Stellen wir uns vor, ein deutscher Importeur kauft Waren von einem chinesischen Hersteller unter der Lieferbedingung DPU. Der Ablauf könnte wie folgt aussehen:

  1. Vertragsabschluss und Produktionsvorbereitung:
    • Der deutsche Importeur und der chinesische Hersteller schließen einen Vertrag ab, der die Lieferbedingung DPU beinhaltet.
    • Der Hersteller beginnt mit der Produktion der bestellten Ware gemäß den Spezifikationen des Importeurs.
  2. Bereitstellung am vereinbarten Ort:
    • Nach Fertigstellung der Produktion verpackt der Hersteller die Ware und organisiert den Transport zum benannten Bestimmungsort in Deutschland.
    • Der Hersteller wählt geeignete Transportmittel und Logistikpartner aus.
  3. Importeur übernimmt die Verantwortung:
    • Der Transport erfolgt bis zum benannten Bestimmungsort, z.B. einem Lagerhaus oder einem Hafenterminal in Deutschland.
    • Der Hersteller trägt die Verantwortung und die Kosten bis zur Entladung der Ware.
  4. Transport und Einfuhrprozess:
    • Der Hersteller übernimmt alle Risiken während des Transports und der Entladung.
    • Nach der Ankunft am Bestimmungsort wird die Ware entladen, und der Importeur übernimmt die Verantwortung.
  5. Ankunft in Deutschland und Weiterverarbeitung:
    • Der Importeur führt die notwendigen Einfuhrformalitäten durch und zahlt die entsprechenden Zölle und Steuern.
    • Die Ware wird anschließend weiterverarbeitet oder zu einem weiteren Bestimmungsort transportiert.
  6. Übergang der Gefahren und Abschluss der Lieferung:
    • Nach der Entladung am benannten Bestimmungsort geht die Gefahr vom Hersteller auf den Importeur über.
    • Der Importeur überprüft die Ware und stellt sicher, dass sie den Vertragsbedingungen entspricht.

Fazit

Es wird deutlich, dass DPU eine Lieferbedingung ist, die dem Importeur eine hohe Sicherheit bietet, da der Verkäufer die Verantwortung für den Transport und die Entladung der Ware trägt. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn der Importeur über begrenzte Erfahrung oder Ressourcen im internationalen Logistikmanagement verfügt. Auf der anderen Seite kann diese Lieferbedingung zu höheren Preisen der Ware führen, weil der Lieferant den die Transportkosten, in den Warenpreis, einkalkuliert.