Die internationalen Lieferbedingungen der Incoterms (International Commercial Terms) bieten klare Regelungen für den internationalen Handel. Eine dieser Bedingungen ist der Incoterm FCA. In diesem Blogpost bieten wir eine umfassende Analyse dieser Lieferbedingung Free Carrier, von der grundlegenden Erklärung bis hin zu einem Praxisbeispiel, das den gesamten Prozess verdeutlicht.

Grundlegende Erklärung des Incoterm FCA

Die Lieferbedingung FCA bedeutet „Free Carrier“, was auf Deutsch „Frei Frachtführer“ heißt. Bei dieser Bedingung verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Ab diesem Punkt übernimmt der Käufer die Verantwortung für die Ware.

FCA ist flexibel und kann sowohl auf jede Art von Transport angewendet werden, sei es Land-, See-, Luft- oder multimodaler Transport. Wichtig ist hierbei der Übergabeort, der klar im Kaufvertrag festgelegt werden muss.

Rechte und Pflichten für den Importeur (Käufer)

Für den Importeur, also den Käufer, ergeben sich aus dem Incoterm FCA folgende Rechte und Pflichten:

Rechte und Pflichten für den Exporteur (Verkäufer)

Der Verkäufer hat im Rahmen des Incoterm FCA folgende Rechte und Pflichten:

Incoterm FCA - Ein Container wurde am Terminal gem. der Lieferbedingung Free Carrier angeliefert
Ein Container wird unter dem Incoterm FCA am Terminal angeliefert.

Kostenstrukturen im Zusammenhang mit dem Incoterm FCA

Die Kostenstrukturen bei der Lieferbedingung FCA sind klar aufgeteilt:

Diese klare Kostenverteilung hilft beiden Parteien, ihre jeweiligen Budgets besser zu planen und unerwartete Kosten zu vermeiden.

Gefahrenübergänge im Kontext des Incoterm FCA

Der Gefahrenübergang ist ein zentraler Punkt bei FCA. Er findet statt, sobald der Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort dem benannten Frachtführer übergibt. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das volle Risiko für die Ware. Dies bedeutet, dass alle Schäden oder Verluste, die nach der Übergabe auftreten, vom Käufer zu tragen sind.

Ein Praxisbeispiel zur Verdeutlichung des Incoterm FCA

Um die Lieferbedingung FCA anschaulicher zu machen, betrachten wir ein konkretes Beispiel: Ein Importeur in Deutschland kauft Waren in China.

1. Vertragsabschluss und Produktionsvorbereitung:

Der deutsche Importeur und der chinesische Exporteur schließen einen Kaufvertrag ab. Im Vertrag wird die Lieferbedingung FCA vereinbart, und der Übergabeort wird festgelegt, beispielsweise ein Lagerhaus in Shanghai.

2. Bereitstellung am vereinbarten Ort:

Der chinesische Exporteur produziert die Ware und stellt sie termingerecht im Lagerhaus in Shanghai bereit. Er informiert den deutschen Importeur über die Fertigstellung und bittet um Informationen zum benannten Übergabeort, damit er die Ware dort anliefern kann.

3. Importeur übernimmt die Verantwortung (Übergang der Gefahren):

Der Importeur beauftragt über eine international operierende Spedition einen Frachtführer (Reederei/Airline etc.). Sobald der Exporteur die Ware an den benannten Frachtführer übergeben hat, trägt der Importeur das Risiko für die Ware.

4. Transport und Einfuhrprozess:

Der Frachtführer transportiert die Ware von Shanghai nach Deutschland. Der Importeur sorgt für die erforderlichen Transportversicherungen und übernimmt die Einfuhrabwicklung in Deutschland, einschließlich der Zahlung von Zöllen und Steuern.

5. Ankunft in Deutschland und Weiterverarbeitung:

Nach der Ankunft in Deutschland wird die Ware zur Weiterverarbeitung oder zum Verkauf an den Bestimmungsort transportiert. Der Importeur kümmert sich um alle notwendigen Prozesse, um die Ware in den Verkehr zu bringen.

6. Abschluss der Lieferung:

Der gesamte Transportprozess verlief ohne Zwischenfälle. Die Ware erreicht den deutschen Importeur unbeschädigt. Mit der Ankunft am Bestimmungsort endet die Lieferung.

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie die Lieferbedingung FCA in der Praxis funktioniert und welche Schritte von beiden Parteien zu beachten sind.

Fazit

Die Lieferbedingung FCA bietet klare Regelungen für den internationalen Handel, insbesondere durch die genaue Definition von Kosten- und Gefahrenübergängen. Für Importeure und Exporteure ist es wichtig, die jeweiligen Rechte und Pflichten zu kennen und den Übergabeort klar zu definieren. Mit einem gut strukturierten Ablauf, wie im Praxisbeispiel dargestellt, können beide Parteien sicherstellen, dass der Transportprozess reibungslos verläuft und unerwartete Probleme vermieden werden.